D&O Versicherung

Schutz Ihres privaten Vermögens.

Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte tragen erhebliche Verantwortung. Wenn Entscheidungen zu finanziellen Verlusten führen, drohen persönliche Regressansprüche – bis hin zur Gefährdung des privaten Vermögens.

Die D&O-Versicherung (Directors and Officers) schützt das Privatvermögen von Managern vor Haftpflichtansprüchen aus Vermögensschäden im Rahmen der organschaftlichen Tätigkeit. Gleichzeitig wird auch das Firmenvermögen gesichert, da durch Manager verursachte Schäden realisiert werden können, wenn keine Absicherung besteht. Darüber hinaus erfüllt sie eine Rechtsschutzfunktion beim Entlastungsbeweis und setzt qualifizierte Anwälte zur Prüfung der Ansprüche ein. Doch Vorsicht: Diese Versicherung erfordert fachkundige Beratung. Nicht jedes Risiko ist automatisch gedeckt – die Details entscheiden.

Das Risiko

Warum eine Lücke teuer werden kann.

Manager haften persönlich für Fehlentscheidungen im Unternehmen. Fehler können dort schnell millionenschwere Regresse nach sich ziehen – etwa bei fehlerhaften Finanzentscheidungen, Compliance-Verstößen oder Rechnungslegungsproblemen. Ohne Versicherung bleibt der betroffene Manager allein mit diesen Verpflichtungen.

Besonders kritisch: Der Entlastungsbeweis muss oft aktiv geführt werden, bevor Leistungen fällig werden. Dafür sind qualifizierte Anwälte notwendig. Die Kosten dafür sind beträchtlich und belasten sowohl das Privatvermögen als auch das Unternehmen. Zudem können unberechtigte Forderungen Jahre lang verfolgt werden – die Abwehr kostet unabhängig vom Ausgang.

Echte Beispiele.

Versäumnisse bei IT-Sicherheit

Die Geschäftsführerin ignoriert wiederholt Hinweise auf veraltete IT-Systeme. Nach einem Cybervorfall entstehen dem Unternehmen erhebliche Kosten. Die Gesellschafter werfen der Geschäftsführung vor, erkennbare Risiken nicht abgestellt zu haben. Die D&O kann bei daraus folgenden Vermögensschäden greifen.

Bauprojekt schlecht überwacht

Ein Geschäftsführer genehmigt ein großes Bauprojekt, ohne Kostenentwicklung und Nachträge ausreichend zu kontrollieren. Die Baukosten steigen massiv. Gesellschafter sehen darin eine Verletzung der Kontrollpflichten. Die D&O schützt die verantwortlichen Organpersonen.

Fehlerhafte Lagerstrategie

Die Geschäftsführung lässt große Warenmengen einkaufen, obwohl Absatzrisiken erkennbar waren. Später müssen Bestände mit hohem Verlust verkauft oder abgeschrieben werden. Das Unternehmen macht eine Pflichtverletzung geltend. Die D&O prüft, ob eine haftungsrelevante Fehlentscheidung vorliegt.

Kartell- oder Compliance-Risiko

Ein Geschäftsführer unterlässt wichtige Compliance-Regeln im Vertrieb. Später kommt es zu einem kartellrechtlichen Verfahren und erheblichen Kosten. Das Unternehmen nimmt die Leitung wegen Organisationsverschuldens in Anspruch.

Die Leistungen

Was eine D&O Versicherung absichern kann.

Berechtigte Ansprüche

Berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter übernehmen wir.

Unberechtigte Ansprüche

Unberechtigte Schadensersatzansprüche wehren wir ab.

Zusatzoptionen

Auf Wunsch weltweite Deckung, zeitlich unbegrenzte Rückwärtsversicherung und eine unverfallbare Nachmeldefrist.

Die Konditionen variieren je nach gewähltem Produkt und Tarif und ergeben sich aus den jeweiligen Bedingungen.

Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung der BarmeniaGothaer.

Lassen Sie uns über Ihre Absicherung sprechen.

Unverbindlich. Persönlich. Auf Augenhöhe.

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Die Unterschiede

Worin sich Lösungen unterscheiden.

Deckungsumfang

Welche Personengruppen müssen versichert sein? Einzelmanager oder gesamtes Führungskräfte-Team? Wir prüfen Ihren Bedarf.

Selbstbehalt

Wie viel wollen oder können Sie im Schadensfall selbst tragen? Höhere Eigenanteile senken den Beitrag.

Erweiterungen

Benötigen Sie weltweite Deckung, Rückwärtsversicherung oder Nachmeldefrist? Wir erläutern die Möglichkeiten.

Die Lösung

Wege zum passenden Schutz.

Unsere Empfehlung ist immer die persönliche Beratung. Nur so können Sie sicher sein, den passenden Tarif der BarmeniaGothaer zum besten Preis zu finden und nichts zu übersehen.

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Häufige Fragen

Klarheit statt Fachchinesisch.

Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und andere Organmitglieder (auch in Vereinen) können für Pflichtverletzungen persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Eine D&O-Versicherung kann vor den finanziellen Folgen solcher Haftungsansprüche schützen.

Die D&O-Versicherung deckt grundsätzlich reine Vermögensschäden, die aus einer behaupteten oder tatsächlichen Pflichtverletzung resultieren. Personen- oder Sachschäden sind dagegen Gegenstand von Haftpflichtversicherungen.

Nein. Vorsätzliches oder arglistiges Verhalten ist regelmäßig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Fahrlässige Pflichtverletzungen können dagegen versichert sein.

Ja. Die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt grundsätzlich die Gesellschaft – nicht automatisch den Geschäftsführer. Bei Pflichtverletzungen kann dieser persönlich in Anspruch genommen werden.

Sie haben weitere Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns.

Unser Ansatz

Präzision statt Pauschalangebote.

Eine D&O-Versicherung ist kein Produkt von der Stange. Welche Personen versichert sein müssen, ob weltweite Deckung benötigt wird, wie der Selbstbehalt gesetzt wird und ob Rückwärtsversicherung oder Nachmeldefristen relevant sind – das hängt maßgeblich von Ihrer Rechtsform, Ihrer Unternehmensstruktur und Ihrem Tätigkeitsfeld ab.

Gerade deshalb kommt es nicht nur auf die Prämie, sondern vor allem auf den Deckungsumfang an. Wo liegen die größten Haftungsrisiken? Welche Compliance-Pflichten bestehen? Sind alle leitenden Personen erfasst? Wir stellen sicher, dass im Ernstfall keine Lücke klafft – und dass Sie nicht für Deckung zahlen, die Sie nicht brauchen.

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Thomas Hermanns in der Kundenberatung

Der nächste Schritt

Gemeinsam Ihre Situation analysieren.

Ein unverbindliches Gespräch zeigt, wo Ihre Lücken liegen. Wir dokumentieren den Status quo, identifizieren Risiken und entwickeln ein Konzept. Danach entscheiden Sie, welche Schritte Sie gehen möchten.

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