Berufsunfähigkeits­versicherung

Ihr Einkommen sichern, wenn der Beruf ausfällt.

Ihre Arbeitskraft ist Ihre Existenzgrundlage. Doch was passiert, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben können? Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift oft nicht – oder zahlt nur einen Bruchteil Ihres bisherigen Einkommens.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert Ihr monatliches Nettoeinkommen ab, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie ist die wichtigste Vorsorge für jeden, der von seiner Arbeitskraft lebt.

Das Risiko

Warum eine Lücke teuer werden kann.

Viele glauben, im Krankheitsfall springt der Staat ein. Das ist nur eingeschränkt richtig.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zahlt nur, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als 6 Stunden/Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.

Entscheidend ist dabei nicht Ihr zuletzt ausgeübter Beruf, sondern jede beliebige Tätigkeit. Können Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben, aber noch 4–6 Stunden täglich in einem anderen Job arbeiten, erhalten Sie lediglich eine teilweise Erwerbsminderungsrente.

Zudem richtet sich die Höhe nach Ihren bisherigen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Selbst bei durchschnittlichem Einkommen liegen die Leistungen oft nur bei rund 1.000 € monatlich – und damit deutlich unter dem bisherigen Lebensstandard.

Echte Beispiele.

Bandscheiben­vorfall

Nach einem Bandscheibenvorfall kann ein Maurer (38 Jahre, alleinstehend, Einkommen 3.200 € brutto, 2.100 € netto) seinem Beruf nicht mehr nachgehen. Leichte Tätigkeiten wären für 5 Stunden täglich möglich, so dass er eine teilweise Erwerbsminderungsrente von 550 € brutto erhält. Eine Aufstockung zur Grundsicherung kann er erst beantragen, wenn Bedürftigkeit vorliegt. Dies ist aufgrund von Ersparnissen in Höhe von 50.000 € jedoch noch nicht der Fall. Es entsteht eine Einkommenslücke von knapp 1.600 € netto.

Burnout

Ein Softwareentwickler (42 Jahre, Einkommen 5.500 € brutto, 3.200 € netto) erleidet einen Burnout und kann seinem Job nicht weiter nachgehen. Grundsätzlich arbeitsfähig ist er für etwa 3 Stunden täglich, so dass er eine teilweise EM-Rente in Höhe von 700 € brutto erhält. Da sonst kein Vermögen vorhanden ist, erhält er außerdem eine Aufstockung zum Grundsicherungsniveau über 300 €. Es bleibt eine Einkommenslücke von monatlich knapp 2.200 €.

Schwere Erkrankung

Ein angestellter Verkäufer (52 Jahre, 3.200 € brutto, 2.100 € netto) kann wegen einer schweren Erkrankung weder seinem Job, noch einer anderen Tätigkeit nachgehen. Er erhält deswegen eine volle EM-Rente von 1.400 € brutto (1.250 € netto). Da diese über dem Existenzminimum liegt, besteht kein Anspruch auf Aufstockung. Es entsteht eine monatliche Lücke von 850 €.

Sturz mit Folgen

Ein selbständiger Dachdeckermeister (34 Jahre, 6.000 € brutto, ca. 3.700 € netto) zieht sich bei einem Sturz schwere Verletzungen an der Wirbelsäule zu und kann nicht mehr arbeiten. Während seiner Zeit als Azubi und danach als Geselle hat er in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, als Selbständiger aber bereits seit 8 Jahren nicht mehr, so dass er keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat. Es entsteht eine Lücke von 3.700 €. Sofern keine Rücklagen vorhanden sind, bleibt nur die Grundsicherung.

Die Leistungen

Was eine Berufsunfähigkeits­versicherung absichern kann.

Berufsunfähigkeit

Sie können Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben. Die Versicherung zahlt die vereinbarte Rente.

Arbeitsunfähigkeit

Bei Krankschreibung von ununterbrochen mindestens drei Monaten und voraussichtlich noch weitere drei Monate hinaus können bestimmte Tarife eine vorzeitige BU-Rente auszahlen.

Keine Abstrakte Verweisung

Die Versicherung zahlt auch dann, wenn Sie theoretisch einen anderen, „zumutbaren" Beruf ausüben könnten (z. B. ein Maurer als Pförtner). Die von uns empfohlenen Tarife schließen diese Verweisung aus.

Nachversicherung

Sie können die vereinbarte Rente bei wichtigen Ereignissen (Heirat, Kinder, Gehaltssteigerung) ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.

Beitragsbefreiung

Wenn Sie berufsunfähig werden, übernimmt die Versicherung die weiteren Beiträge. Die Rente läuft weiter, ohne dass Sie zahlen müssen.

Die Konditionen variieren je nach gewähltem Produkt und Tarif und ergeben sich aus den jeweiligen Bedingungen.

Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung der BarmeniaGothaer.

Lassen Sie uns über Ihre Absicherung sprechen.

Unverbindlich. Persönlich. Auf Augenhöhe.

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Die Unterschiede

Worin sich Lösungen unterscheiden.

Definition der BU

Wann gilt man als berufsunfähig? Bei 50% Arbeitsunfähigkeit im ausgeübten Beruf? Oder erst bei 100 %? Wir achten auf klare, kundenfreundliche Definitionen.

Abstrakte Verweisung

Darf die Versicherung Sie auf einen anderen Beruf verweisen? Wir achten darauf, dass genau das nicht passieren darf.

Ausschlüsse

Wie werden Vorerkrankungen (Rücken, Psyche) bewertet? Wir finden Tarife, die Ihre Situation fair einschätzen.

Die Lösung

Wege zum passenden Schutz.

Unsere Empfehlung ist immer die persönliche Beratung. Nur so können Sie sicher sein, den passenden Tarif der BarmeniaGothaer zum besten Preis zu finden und nichts zu übersehen.

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Häufige Fragen

Klarheit statt Fachchinesisch.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können (z. B. als Kfz-Mechaniker). Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es dagegen nur, wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können (unter 3 Stunden).

Wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50% nicht mehr ausüben können und dies voraussichtlich länger als 6 Monate andauert.

Vorerkrankungen führen nicht automatisch zum Ausschluss oder zur Ablehnung. Wir suchen nach Möglichkeiten, die Ihre Situation fair bewerten, oft mit Risikozuschlägen und voller Leistung im Falle der Berufsunfähigkeit statt Ablehnung.

Ja, da diese oft nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und damit in der Regel keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben.

In der Regel bis zum vereinbarten Vertragsende. Das ist regelmäßig das 67. Lebensjahr, da danach meist die gesetzliche Rente greift.

Sie haben weitere Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns.

Unser Ansatz

Präzision statt Pauschalangebote.

Bei einer existenzsichernden Versicherung wie der BU geht es nicht nur um den Preis, sondern um Leistungen. Wird die abstrakte Verweisung ausgeschlossen? Wie werden Vorerkrankungen bewertet? Ist die Beitragsbefreiung enthalten?

Wir zeigen Ihnen, wo die Unterschiede liegen – und welcher Tarif zu Ihrem Beruf passt. Denn der günstigste Vertrag ist nutzlos, wenn er im Ernstfall nicht zahlt.

mehr erfahren
Thomas Hermanns in der Kundenberatung

Der nächste Schritt

Gemeinsam Ihre Situation analysieren.

Ein unverbindliches Gespräch zeigt, wo Ihre Lücken liegen. Wir dokumentieren den Status quo, identifizieren Risiken und entwickeln ein Konzept. Danach entscheiden Sie, welche Schritte Sie gehen möchten.

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