Ambulanter Zusatzschutz

Mehr als Schulmedizin: Naturheilkunde, Vorsorge und volle Erstattung.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt ausschließlich das medizinisch Notwendige ab. Wer jedoch auf Naturheilverfahren (Homöopathie, Osteopathie), Behandlungen durch Heilpraktiker oder umfassende Vorsorgeuntersuchungen setzt, muss oft tief in die Tasche greifen. Auch die Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel und Therapien summieren sich schnell.

Mit einer ambulanten Zusatzversicherung erweitern Sie Ihren Schutz. Sie erhalten bis zu 100 % Erstattung für alternative Heilmethoden, Vorsorgechecks und Hilfsmittel. Und: Die gesetzlichen Zuzahlungen werden übernommen. So bleibt Ihre Gesundheit im Fokus – nicht Ihr Geldbeutel.

Das Risiko

Wo die gesetzliche Versicherung endet – und wo Sie zahlen müssen.

Die GKV zahlt oft nur für die „klassische" Schulmedizin. Wer lieber einen Heilpraktiker konsultiert, eine Osteopathie-Behandlung sucht oder auf eine umfassende Krebsvorsorge setzt, erhält von der Kasse meist nichts oder nur einen Bruchteil. Auch bei Hilfsmitteln (z. B. Hörgeräte, Einlagen) oder Medikamenten bleiben oft eine Zuzahlung übrig.

Bei chronischen Erkrankungen oder häufigen Therapien (z. B. Massagen, Logopädie) können die Eigenkosten schnell ins Geld geheen. Ohne Zusatzversicherung bedeutet das: Verzicht auf gewünschte Behandlungen oder finanzielle Belastung.

Echte Beispiele.

Heilpraktiker-Besuch

Sie leiden unter chronischen Rückenschmerzen und suchen einen Heilpraktiker für eine Osteopathie-Behandlung. Die GKV zahlt in diesem Fall meist nicht. Ohne Zusatzversicherung bleiben Ihnen 60–90 € pro Sitzung selbst zu tragen. Mit uns erhalten Sie 80 % der Kosten erstattet (bis zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).

Gesundheit ganzheitlich prüfen

Sie möchten Ihre Gesundheit umfassend prüfen lassen (Herz, Nieren, Leber, Krebsvorsorge). Die GKV übernimmt nur die Basis-Check-up gemäß ihrem Alter. Für erweiterte Diagnostik oder häufigere Kontrollen müssen Sie 150–300 € pro Jahr selbst zahlen. Unsere Tarife erstatten 100 % der Kosten für ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, damit Sie keine Früherkennung verpassen.

Hörverlust ohne Kompromisse

Sie benötigen ein neues Hörgerät. Die GKV zahlt oft nur ein einfaches Basis-Modell (ca. 500 €). Für ein modernes, leistungsstärkeres Gerät mit Bluetooth-Anbindung fallen dagegen schnell 1.500–2.000 € Mehrkosten an. Mit uns erhalten Sie 100 % der Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel (außer Sehhilfen) erstattet und wählen das Modell, das zu Ihrem Lebensstil passt.

Medikamenten-Zuzahlung

Sie nehmen regelmäßig Medikamente ein. Die GKV verlangt pro Rezept meist eine Zuzahlung von 10 % (mind. 5 €, max. 10 €). Bei chronischen Erkrankungen summieren sich diese Kosten schnell. Unsere Tarife übernehmen diese gesetzlichen Zuzahlungen zu 100 %, sodass Sie keine Eigenanteile mehr tragen müssen.

Die Leistungen

Was ein ambulanter Zusatzschutz leisten kann.

Vorsorge & Check-ups

Warten Sie nicht auf die Krankheit. Wir übernehmen bis zur vereinbarten Versicherungssumme 100 % der Kosten für umfassende Vorsorgeuntersuchungen (Check-ups, Krebsvorsorge, Herz-Kreislauf-Checks, Augen- und Ohrenvorsorge). Auch Schutzimpfungen (z. B. Reiseimpfungen) sind enthalten.

Heil- & Hilfsmittel

Von der Massage über die Logopädie bis zum Hörgerät: Wir erstatten bis zur vereinbarten Versicherungssumme 100 % der Kosten für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel (außer Sehhilfen). Das gilt auch für Einlagen, Bandagen und orthopädische Schuhe.

Zuzahlungen & Arznei

Die gesetzlichen Zuzahlungen für Medikamente, Verbandmittel und Heilmittel werden bis zur Versicherungssumme zu 100 % übernommen. Auch die Kosten für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sind voll abgedeckt.

Die Konditionen variieren je nach gewähltem Produkt und Tarif und ergeben sich aus den jeweiligen Bedingungen.

Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung der BarmeniaGothaer.

Lassen Sie uns über Ihre Absicherung sprechen.

Unverbindlich. Persönlich. Auf Augenhöhe.

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Die Unterschiede

Worin sich Lösungen unterscheiden.

Versicherungssumme

Der größte Unterschied zwischen den Tarifen ist die jährliche Erstattungsgrenze. Wer viel Naturheilkunde nutzt oder häufige Vorsorge braucht, sollte das höhere Limit wählen. Wir rechnen Ihren Bedarf durch, damit das Limit nicht zu früh erreicht wird.

Wartezeiten

Für Behandlungen durch Heilpraktiker oder Naturheilverfahren greifen viele Tarife jedoch erst nach 3 Monaten Wartezeit. Wir klären, ob Sie in dieser Übergangszeit auf alternative Methoden verzichten müssen.

Ausschlüsse

Manche Tarife schließen bestimmte Bereiche aus, z. B. Sehhilfen (Brillen), Nahrungsergänzungsmittel oder kosmetische Behandlungen. Auch die Definition, was als „medizinisch notwendig" gilt, variiert. Wir prüfen, ob Ihr gewünschter Behandlungsweg wirklich abgedeckt ist.

Die Lösung

Wege zum passenden Schutz.

Unsere Empfehlung ist immer die persönliche Beratung. Nur so können Sie sicher sein, den passenden Tarif der BarmeniaGothaer zum besten Preis zu finden und nichts zu übersehen.

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Häufige Fragen

Klarheit statt Fachchinesisch.

Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie, Chiropraktik, Phytotherapie, Neuraltherapie und viele mehr.

Ja, in der Regel treten Sie in Vorleistung. Sie reichen die Originalrechnung (mit Angabe der Leistung und des Preises) bei uns ein und erhalten den erstattungsfähigen Betrag überwiesen. Eine direkte Abrechnung mit dem Heilpraktiker ist meist nicht vorgesehen.

Für die meisten Leistungen gibt es keine Wartezeit. Für Behandlungen durch Heilpraktiker und Naturheilverfahren (z. B. Osteopathie, Homöopathie) gilt jedoch oft eine Wartezeit von 3 Monaten ab Vertragsbeginn. In dieser Zeit sind diese Leistungen noch nicht erstattungsfähig.

Der Satz hängt von der Leistung ab: - 100 %: Für Vorsorgeuntersuchungen, Heil- und Hilfsmittel (z. B. Massagen, Hörgeräte), Arznei- und Verbandmittel sowie gesetzliche Zuzahlungen. - 80 %: Für Behandlungen durch Heilpraktiker und Naturheilverfahren durch Ärzte (bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung).

Sie können zwischen Tarifen mit 500 €, 1.000 € oder 2.000 € Limit pro Kalenderjahr wählen. Das Limit setzt sich aus allen erstattungsfähigen Leistungen zusammen.

Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) sind in diesen Tarifen ausgeschlossen. Auch Nahrungsergänzungsmittel, Vitamine und kosmetische Mittel werden nicht erstattet. Für Sehhilfen bieten wir separate Zusatzprodukte.

Sie haben weitere Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns.

Unser Ansatz

Präzision statt Pauschalangebote.

Viele vergleichen nur Preise. Das kann zu Deckungslücken führen. Wir prüfen die Details: Welche Methoden sind wirklich abgedeckt? Wie hoch ist der Erstattungssatz bei Heilpraktikern? Gibt es versteckte Ausschlüsse?

Wir zeigen Ihnen, wo die Unterschiede liegen – und welcher Tarif zu Ihrem Gesundheitsverständnis passt. Denn der günstigste Vertrag ist nutzlos, wenn er im Ernstfall nicht zahlt.

mehr erfahren
Thomas Hermanns in der Kundenberatung

Der nächste Schritt

Gemeinsam Ihre Situation analysieren.

Ein unverbindliches Gespräch zeigt, wo Ihre Lücken liegen. Wir dokumentieren den Status quo, identifizieren Risiken und entwickeln ein Konzept. Danach entscheiden Sie, welche Schritte Sie gehen möchten.

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