Pflegezusatz­schutz

Finanzielle Sicherheit im Pflegefall.

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – oft plötzlich und mit hohen Kosten. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nur begrenzte Beträge, die bei einer stationären Pflege oder intensiven häuslichen Betreuung schnell nicht mehr ausreichen. Die Lücke zwischen den gesetzlichen Leistungen und den tatsächlichen Kosten kann schnell mehrere tausend Euro pro Monat betragen.

Mit einer Pflegezusatzversicherung sichern Sie sich ein monatliches Pflegegeld, das direkt an Sie ausgezahlt wird. Egal, ob Sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden oder ein Pflegeheim benötigen: Sie haben die Freiheit, die Kosten für die beste Pflege zu tragen, ohne Ihre Ersparnisse aufzubrauchen.

Das Risiko

Wo die gesetzliche Versicherung endet – und wo Sie zahlen müssen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein Solidarsystem, kein Vollschutz. Sie zahlt feste Beträge, die sich am Pflegegrad orientieren. Bei einer stationären Pflege (Pflegeheim) decken diese Leistungen meist nur einen Bruchteil der Heimkosten ab. Der Rest muss aus Rente, Ersparnissen oder durch die Familie finanziert werden. Auch bei häuslicher Pflege reichen die Gelder oft nicht für professionelle Pflegedienste oder Umbaumaßnahmen.

Ohne private Zusatzversicherung droht der Verlust des eigenen Vermögens oder die Abhängigkeit von Angehörigen.

Echte Beispiele.

Nach Schlaganfall im Pflegeheim

Aufgrund eines schweren Schlaganfalls benötigen Sie vollstationäre Pflege (Pflegegrad 3). Die Heimkosten liegen bei 2.800 € pro Monat, die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nur 1.298 €. Die Differenz von 1.502 € pro Monat müssen Sie selbst tragen. Ohne Zusatzversicherung sind Ihre Ersparnisse in wenigen Jahren aufgebraucht. Mit einer stationären Zusatzversicherung über zum Beispiel 1.000 € im Monat können Sie die Kosten wirksam reduzieren.

Zuhause bleiben dank Pflegegeld

Sie sind pflegebedürftig (Pflegegrad 2) und möchten zu Hause bleiben. Ein professioneller Pflegedienst kostet 1.200 € pro Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nur die Hälfte. Mit einer ambulanten Pflegezusatzversicherung können Sie die Lücke minimieren, um die Differenz von 600 € im Monat nicht komplett selbst zahlen zu müssen.

Die Leistungen

Was ein Pflegezusatzschutz leisten kann.

Monatsgeld

Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie 100 % des vereinbarten monatlichen Pflegegelds, das Sie frei verwenden können. Egal, ob für den Pflegedienst, die Unterstützung durch Angehörige oder zusätzliche Betreuung.

Einmalleistung

Bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit und häuslich durchgeführter Pflege nach Pflegegrad 4 oder 5 erhalten Sie einmalig das Fünffache des bei Pflegegrad 5 vereinbarten Pflege-Monatsgeldes.

Nachversicherung

Flexibilität, die sich ans Leben anpasst: Möglichkeit, das Pflege-Monatsgeld während der Vertragslauf bis zu drei Mal - innerhalb gewisser Grenzen - zu erhöhen.

Die Konditionen variieren je nach gewähltem Produkt und Tarif und ergeben sich aus den jeweiligen Bedingungen.

Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung der BarmeniaGothaer.

Lassen Sie uns über Ihre Absicherung sprechen.

Unverbindlich. Persönlich. Auf Augenhöhe.

Termin vereinbaren

Die Unterschiede

Worin sich Lösungen unterscheiden.

Pflegegrad

Gemeinsam ermitteln wir, ab welchem Pflegegrad Versicherungsschutz gewünscht ist und empfehlen passende Lösungen.

Ambulant vs. stationär

Ist eine Leistung nur bei stationärer Pflege erforderlich oder auch bei ambulanter? Wir finden es heraus.

Beitragsbefreiung

Keine weiteren Beiträge zahlen, wenn Leistungen bezogen werden – so bleibt mehr vom Monatsgeld übrig. Wir zeigen Ihnen die passenden Tarife.

Die Lösung

Wege zum passenden Schutz.

Unsere Empfehlung ist immer die persönliche Beratung. Nur so können Sie sicher sein, den passenden Tarif der BarmeniaGothaer zum besten Preis zu finden und nichts zu übersehen.

Termin vereinbaren

Häufige Fragen

Klarheit statt Fachchinesisch.

Unsere Tarife zahlen bereits ab Pflegegrad 1. Das bedeutet: Schon bei leichter Pflegebedürftigkeit erhalten Sie finanzielle Unterstützung.

Das Monatsgeld kann im Rahmen bestehender Grenzen frei gewählt werden (min. 100 € im Monat).

Wenn die Pflegebedürftigkeit auf einem Unfall beruht, zahlen wir 150 % des vereinbarten Pflegegeldes. Das gilt unabhängig davon, ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden.

Ja, im Tarif für häusliche Pflege erhalten Sie bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 4 oder 5) eine Einmalzahlung in Höhe des Fünffachen des Monatsgeldes.

Nein. Sobald Sie Pflegegrad 4 oder 5 erreichen, sind Sie in unseren Tarifen von der Beitragszahlung befreit. Der Vertrag läuft weiter, die Leistungen werden weitergezahlt, aber Sie zahlen keinen Cent mehr.

Ja, dank der Nachversicherungsgarantie können Sie das Pflegegeld in unseren Tarifen bis zum 60. Lebensjahr einmal im Jahr (max. 3-mal) um bis zu 25 % erhöhen, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung nötig ist.

Der stationäre Tarif zahlt, wenn Sie in einem Pflegeheim untergebracht sind. Der ambulante Tarif zahlt, wenn Sie zu Hause (durch Angehörige oder Pflegedienst) gepflegt werden. Sie können auch beide Tarife kombinieren, um für beide Szenarien abgesichert zu sein.

Sie haben weitere Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns.

Unser Ansatz

Präzision statt Pauschalangebote.

Die Prämie allein ist unbedingt, wenn die Leistungen im Detail nicht genau abgestimmt sind: Ab welchem Pflegegrad wird gezahlt? Gibt es eine Einmalzahlung? Wie hoch ist der Unfall-Zuschlag?

Wir zeigen Ihnen, wo die Unterschiede liegen – und welcher Tarif zu Ihrer Pflegesituation passt. Denn der günstigste Vertrag ist nutzlos, wenn er im Ernstfall nicht zahlt.

mehr erfahren
Thomas Hermanns in der Kundenberatung

Der nächste Schritt

Gemeinsam Ihre Situation analysieren.

Ein unverbindliches Gespräch zeigt, wo Ihre Lücken liegen. Wir dokumentieren den Status quo, identifizieren Risiken und entwickeln ein Konzept. Danach entscheiden Sie, welche Schritte Sie gehen möchten.

Jetzt Termin vereinbaren
0651 53199

📅 Jetzt Termin vereinbaren!